
CPAP-Gerät: Kosten, Kasse und Zuzahlung
Aktualisiert am 2026-11-05
Ein CPAP-Gerät ist ein verordnetes Hilfsmittel, daher übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel den Großteil der Kosten. Sie zahlen eine Zuzahlung von 10 Prozent – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Wie viel tatsächlich auf Sie zukommt, hängt von Ihrer Krankenkasse, dem Versorgungsvertrag und der Entscheidung zwischen Miete und Kauf ab.
Was kostet ein CPAP-Gerät – und wer übernimmt die Kosten?
CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure. Das Gerät erzeugt einen gleichmäßigen Überdruck, der die oberen Atemwege im Schlaf offen hält. Es wird ärztlich verordnet, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe vorliegt. Was die Erkrankung bedeutet und wie sie behandelt wird, erklärt Gesundheitsinformation.de.
Für gesetzlich Versicherte gehört das Gerät zur Hilfsmittelversorgung. Die Kasse übernimmt die Kosten nach den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie und den Verträgen mit den Leistungserbringern. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht: Gerät, Befeuchter, Maskensystem und Anbieter bestimmen den Betrag. Ohne Kostenübernahme zahlen Sie den vollen Preis; er richtet sich nach der gewählten Ausstattung.
Wie läuft die Verordnung und Genehmigung ab?
Am Anfang steht die Diagnose, meist im Schlaflabor oder in einer schlafmedizinischen Praxis. Die DGSM bietet Patienteninformationen zu Untersuchung und Behandlung. Auf der Verordnung stehen Gerätetyp, Druckeinstellung und Zubehör. Mit diesem Rezept gehen Sie zu einem zugelassenen Leistungserbringer, häufig ein Sanitätshaus oder ein auf Schlafmedizin spezialisierter Anbieter.
Die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme. Bei manchen Geräten ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Erst danach wird das Gerät geliefert und angepasst. Die AWMF veröffentlicht die schlafmedizinische Leitlinie, an der sich die Verordnung orientiert. In der Praxis hat sich dieses Vorgehen bewährt:
- Verordnung sichern: Lassen Sie Gerät, Druckeinstellung und Zubehör ärztlich verordnen und behalten Sie eine Kopie.
- Kostenübernahme klären: Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein und fragen Sie nach Genehmigung, Zuzahlung und Befreiung.
- Anbieter vergleichen: Achten Sie auf Maskenanpassung, Wartung, Ersatzteile und Erreichbarkeit, nicht nur auf das Gerät.
- Einweisen lassen: Lassen Sie Maske, Schlauch und Befeuchter anpassen und sich die Handhabung zeigen.
- Abrechnung prüfen: Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung der Zuzahlung, bevor Sie zahlen.
- Nachsorge vereinbaren: Planen Sie eine Kontrolle von Druck, Dichtigkeit und Beschwerden.
Mieten oder kaufen: Welche Modelle gibt es?
Gesetzliche Kassen geben CPAP-Geräte meist leihweise ab. Wartung, Reparatur und oft auch der Austausch von Masken und Schläuchen sind dann Teil der Versorgung. Dafür bleibt das Gerät Eigentum des Leistungserbringers, und Sie sind an dessen Service gebunden.
Ein Kauf kann sinnvoll sein, wenn Sie das Gerät dauerhaft behalten, viel reisen oder ein bestimmtes Modell nutzen möchten. Bei privaten Versicherungen hängt es vom Tarif ab, ob Kauf oder Miete erstattet wird. Selbstzahler tragen den vollen Preis, besitzen dafür aber Gerät und Zubehör.
| Kriterium | Mietmodell über die Kasse | Kauf |
|---|---|---|
| Eigentum | Gerät bleibt beim Leistungserbringer | Gerät gehört Ihnen |
| Abrechnung | monatlich oder pauschal nach Vertrag | einmaliger Kaufpreis |
| Wartung | meist im Mietpreis enthalten | Sie organisieren und zahlen den Service |
| Masken und Schläuche | häufig in der Versorgung enthalten | separat zu bezahlen |
| Gerätewechsel | über den Anbieter meist einfacher | nur durch Neukauf möglich |
| Zuzahlung | 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro | bei Kassenkauf gleiche Regel, bei Selbstkauf keine |
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede. Welches Modell passt, ist keine reine Kostenfrage: Maskenanpassung, Erreichbarkeit und Ersatzteilversorgung zählen ebenso.
Wie hoch ist die Zuzahlung – und wann entfällt sie?
Für Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Das Bundesministerium für Gesundheit erläutert die Regelung. Bei Mietgeräten kann die Abrechnung je nach Krankenkasse und Vertrag abweichen. Lassen Sie sich vor der Lieferung schriftlich nennen, welcher Betrag wann fällig wird.
Die Zuzahlung entfällt, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Diese Grenze richtet sich nach dem Einkommen und liegt bei chronisch Kranken niedriger. Die Befreiung wird nicht automatisch erteilt: Sie müssen sie beantragen und Nachweise vorlegen. Zuständig ist Ihre Krankenkasse.
Welche Kosten kommen zusätzlich auf Sie zu?
Nicht jede Leistung steckt im Mietpaket. Strom für den Betrieb, Reinigungsmittel, Filter oder ein zusätzliches Maskenkissen können extra kosten. Ob Filter und Masken enthalten sind, steht im Vertrag des Leistungserbringers. Fragen Sie nach, welche Teile in welchen Abständen ersetzt werden.
Auch Reisen können Kosten verursachen. Ein zweites Gerät für unterwegs ist nicht automatisch Kassenleistung. Informieren Sie die Airline vorab, wenn Sie das Gerät im Handgepäck mitnehmen, und führen Sie die Verordnung mit. Für längere Aufenthalte im Ausland klären Sie die Versorgung vor der Abreise.
Was gilt bei privater Versicherung und Selbstzahlern?
Private Krankenversicherungen erstatten CPAP-Geräte je nach Tarif. Manche übernehmen den Kauf, andere beteiligen sich an der Miete oder verlangen einen Eigenanteil. Klären Sie vor der Anschaffung, ob eine Genehmigung nötig ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Bei Beamten kann die Beihilfe einen Teil der Kosten tragen.
Selbstzahler sollten mehrere Angebote vergleichen. Der niedrigste Preis ist nicht automatisch die beste Versorgung: Maskenanpassung, Einweisung, Wartung und Erreichbarkeit gehören dazu. Ohne ärztliche Diagnostik und individuelle Druckeinstellung ist ein Kauf wenig sinnvoll.
Wann zum Arzt
Bei folgenden Zeichen sollten Sie zeitnah einen Termin vereinbaren:
- Zunehmende Tagesmüdigkeit oder Konzentrationsstörungen trotz regelmäßiger CPAP-Nutzung.
- Wiederholtes Einschlafen am Steuer oder Sekundenschlaf; fahren Sie bis zur Abklärung nicht.
- Nächtliche Atemnot, Herzrasen, Brustschmerz oder ungewöhnliche Kopfschmerzen.
- Druckstellen, offene Hautstellen oder eine Maske, die trotz Anpassung stark undicht bleibt.
- Fieber, eitriger Auswurf oder eine plötzlich verschlechterte Atmung.
- Starke nächtliche Unruhe, Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörungen.
Bei akuter Atemnot, Bewusstlosigkeit oder anhaltendem Brustschmerz wählen Sie den Notruf 112. Weitere fachliche Anlaufstellen nennt Lungenärzte im Netz.
FAQ
Zahlt die Krankenkasse ein CPAP-Gerät immer?
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung, wenn die Verordnung die medizinischen Voraussetzungen erfüllt. Die Kasse prüft den Antrag und kann eine vorherige Genehmigung verlangen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht automatisch.
Was kostet ein CPAP-Gerät ohne Krankenkasse?
Ohne Erstattung zahlen Sie den Kaufpreis selbst. Wie hoch er ausfällt, hängt von Gerät, Befeuchter, Maskensystem und Anbieter ab. Lassen Sie sich mehrere Angebote zeigen und prüfen Sie, was Wartung und Zubehör umfassen.
Kann ich die Zuzahlung zurückbekommen?
Eine Erstattung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen. Die Befreiung müssen Sie beantragen und mit Einkommensnachweisen belegen. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, prüft Ihre Krankenkasse.
Muss ich das Gerät kaufen oder kann ich es mieten?
Gesetzliche Kassen geben CPAP-Geräte meist als Mietgerät ab. Ein Kauf ist möglich, wenn Sie das Gerät dauerhaft nutzen möchten und die Kostenübernahme geklärt ist. Bei einer Miete bleiben Wartung und Reparatur häufig beim Anbieter.
Sind Masken und Filter in den Kosten enthalten?
Masken, Schläuche und Filter sind je nach Versorgungsvertrag ganz oder teilweise enthalten. Fragen Sie vor der Lieferung, welche Teile in welchen Abständen ersetzt werden. Für Zubehör kann eine separate Zuzahlung anfallen.
Darf ich mit dem CPAP-Gerät fliegen?
In der Regel dürfen medizinische Geräte im Handgepäck mitgeführt werden. Informieren Sie die Airline vorab und führen Sie die Verordnung mit. Ob ein Reisegerät erstattet wird, klären Sie mit Ihrer Kasse.
Quellen
- Gesundheitsinformation.de – Informationen zu Schlafapnoe
- Deutsche Gesellschaft für Schlafmedizin (DGSM)
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
- Lungenärzte im Netz – Informationen zu schlafbezogenen Atemstörungen
- MSD Manuals – Medizinische Informationen zu Schlafstörungen
- Bundesministerium für Gesundheit – Hilfsmittel
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.