CPAP: Was zahlt die Krankenkasse

Aktualisiert am 2026-11-06

Kurz gesagt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine CPAP-Therapie in der Regel vollständig, wenn eine obstruktive Schlafapnoe ärztlich diagnostiziert und die Therapie medizinisch notwendig ist. Patienten zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Verordnung plus zehn Prozent des Gerätepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Voraussetzung ist meist ein Schlaflabor- oder Polygraphie-Befund sowie eine Verordnung durch einen Facharzt.

Was ist eine CPAP-Therapie?

Eine CPAP-Therapie ist ein Verfahren zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe. CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure, also kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck. Dabei trägt der Patient nachts eine Maske, über die ein Gerät gleichmäßig Luft in die Atemwege leitet. Dieser Überdruck verhindert, dass die oberen Atemwege während des Schlafs kollabieren und Atempausen entstehen. Die Therapie gilt als Standardbehandlung bei mittelschwerer bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe und wird in Deutschland von Schlafmedizinern, HNO-Ärzten und Lungenfachärzten verordnet. Ein Schlaflabor oder ein ambulantes Polygraphie-Gerät misst zuvor die Atempausen und den Sauerstoffgehalt im Blut, um die Diagnose zu sichern und den nötigen Druck einzustellen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für das CPAP-Gerät, die Maske und das Zubehör in der Regel, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse, nachdem der Arzt ein Rezept ausgestellt hat. Patienten leisten in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent des Gerätepreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Verordnung. Zusätzlich fällt die gesetzliche Rezeptgebühr von zehn Euro an. Verbrauchsmaterial wie Masken, Schläuche und Filter wird ebenfalls übernommen, muss aber in regelmäßigen Abständen neu verordnet werden. Private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif unterschiedliche Beträge; hier lohnt sich ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen oder eine Anfrage vor Beginn der Therapie.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen mehrere Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Erstens muss eine obstruktive Schlafapnoe objektiv nachgewiesen sein, typischerweise durch ein Schlaflabor oder eine Polygraphie zu Hause. Zweitens muss die Therapie medizinisch indiziert sein, was meist bei einem Apnoe-Hypopnoe-Index von fünf oder mehr Atempausen pro Stunde der Fall ist. Drittens muss die Verordnung von einem Vertragsarzt stammen, etwa einem Lungenfacharzt, HNO-Arzt oder Schlafmediziner. Viertens muss das Gerät von einem zugelassenen Sanitätshaus oder Medizinprodukte-Händler bezogen werden. Ohne diese Kette aus Diagnose, Verordnung und Kostenzusage kann die Übernahme verweigert werden. Eine vorherige Rücksprache mit der eigenen Krankenkasse ist daher ratsam.

Wie läuft die Beantragung und Abrechnung ab?

Der Ablauf beginnt mit der Diagnose durch den Arzt, gefolgt von der Verordnung des CPAP-Geräts. Der Patient reicht das Rezept bei seiner Krankenkasse ein oder lässt es direkt vom Sanitätshaus abrechnen. Viele Krankenkassen arbeiten mit bestimmten Vertragspartnern zusammen, bei denen die Abrechnung besonders einfach ist. Nach Genehmigung erhält der Patient das Gerät und zahlt nur die gesetzliche Zuzahlung. Bei Erstversorgung wird oft eine Einweisung durch geschultes Personal angeboten, um die Maske richtig anzupassen und das Gerät zu bedienen. Regelmäßige Kontrolltermine beim Arzt helfen, den Druck anzupassen und die Therapietreue zu dokumentieren, was für die weitere Kostenübernahme relevant sein kann.

Welche Zuzahlungen und Eigenkosten fallen an?

PostenTypische Kosten für Patienten
Rezeptgebühr10 Euro pro Verordnung
Zuzahlung Gerät10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro
Maske und ZubehörOder über Zuzahlung, je nach Kasse
FolgeresepteJeweils neue Zuzahlung fällig

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn der Patient ein Gerät wünscht, das über die Kassenleistung hinausgeht, etwa ein besonders leises Reisegerät oder eine Maske aus einem höheren Preissegment. In solchen Fällen muss der Differenzbetrag oft selbst getragen werden. Auch Ersatzteile außerhalb der regulären Verordnungsintervalle können privat zu zahlen sein. Eine private Zusatzversicherung kann unter Umständen einen Teil der Eigenkosten abdecken, hängt aber vom jeweiligen Vertrag ab.

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, haben Patienten das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich bei der Krankenkasse eingehen. Hilfreich ist ein detailliertes Attest des behandelnden Arztes, das die medizinische Notwendigkeit der CPAP-Therapie begründet. Auch ein Gutachten eines Schlaflabors oder eine Zweitmeinung können die Position stärgen. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, kann das Sozialgericht angerufen werden. Vor einem Gerichtsweg lohnt sich oft die Beratung durch die unabhängige Patientenberatung oder die Ombudsstelle der Krankenkassen. Wichtig ist, keine Therapie ohne ärztliche Absprache abzubrechen, auch wenn Kostenfragen noch ungeklärt sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich das CPAP-Gerät selbst kaufen?

Nein, in der Regel stellt die Krankenkasse das Gerät als Leihgabe zur Verfügung oder übernimmt die Anschaffungskosten vollständig nach Verordnung.

2. Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Krankenkasse und der Vollständigkeit der Unterlagen.

3. Darf ich jedes CPAP-Gerät wählen?

Nicht immer. Viele Kassen arbeiten mit bestimmten Herstellern oder Sanitätshäusern zusammen; eine Absprache vorab ist empfehlenswert.

4. Was passiert bei Defekt des Geräts?

Defekte Geräte werden in der Regel vom Sanitätshaus oder der Krankenkasse repariert oder ausgetauscht, solange die Therapie notwendig ist.

5. Muss ich die Maske selbst bezahlen?

Die Maske wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen, unterliegt aber ebenfalls der gesetzlichen Zuzahlung und regelmäßiger Neuverordnung.

6. Gilt das auch für Privatpatienten?

Private Krankenversicherungen entscheiden nach Tarif; die Übernahme ist nicht automatisch und sollte vorab geprüft werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zur CPAP-Therapie wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, einen Schlafmediziner oder Ihre Krankenkasse.

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Quellen

Häufige Fragen

1. Muss ich das CPAP-Gerät selbst kaufen?

Nein, in der Regel stellt die Krankenkasse das Gerät als Leihgabe zur Verfügung oder übernimmt die Anschaffungskosten vollständig nach Verordnung.

2. Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Krankenkasse und der Vollständigkeit der Unterlagen.

3. Darf ich jedes CPAP-Gerät wählen?

Nicht immer. Viele Kassen arbeiten mit bestimmten Herstellern oder Sanitätshäusern zusammen; eine Absprache vorab ist empfehlenswert.

4. Was passiert bei Defekt des Geräts?

Defekte Geräte werden in der Regel vom Sanitätshaus oder der Krankenkasse repariert oder ausgetauscht, solange die Therapie notwendig ist.

5. Muss ich die Maske selbst bezahlen?

Die Maske wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen, unterliegt aber ebenfalls der gesetzlichen Zuzahlung und regelmäßiger Neuverordnung.

6. Gilt das auch für Privatpatienten?

Private Krankenversicherungen entscheiden nach Tarif; die Übernahme ist nicht automatisch und sollte vorab geprüft werden. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zur CPAP-Therapie wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, einen Schlafmediziner oder Ihre Krankenkasse.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Atemaussetzern, schwerer Tagesschläfrigkeit oder Beschwerden beim Autofahren suchen Sie bitte ärztliche Hilfe.